
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sichern Sie Selbstbestimmung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung enthält konkrete Vorgaben zur medizinischen Behandlung bei Entscheidungsunfähigkeit; die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die Sie vertreten darf (z. B. Vermögen, Behörden, Gesundheit). Notarielle Gestaltung hilft, die Erklärungen eindeutig zu formulieren, Identität sicher festzustellen und die Handlungsfähigkeit im Ernstfall zu erhöhen.
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Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–
tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen