
Vereinsregisteranmeldung
Vereine benötigen für Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister häufig eine notarielle Mitwirkung: z. B. bei der Erstanmeldung, bei Vorstandsänderungen oder Satzungsänderungen. Notare unterstützen bei der Vorbereitung der Anmeldung, beglaubigen die Unterschriften und reichen die Unterlagen beim Registergericht ein. Satzungsänderungen werden erst mit Registereintragung wirksam; deshalb ist eine korrekte, vollständige Anmeldung inklusive Protokoll und aktualisiertem Satzungstext wichtig.
Erforderliche Dokumente
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Protokoll der Mitgliederversammlung
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vom Vorsitzenden unterschrieben und
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vom Schriftführer unterschrieben
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Einladung zur Mitgliederversammlung
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Anwesenheitsliste
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Aktuelle Satzung (nur bei Satzungsänderung erforderlich)
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bei Vorstandswahl
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Prüfung, ob die Annahme der Wahl gemäß Protokoll erfolgt ist
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schriftliche Annahmeerklärung des/der neu gewählten Vorstandsmitglieder anfordern und beifügen
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Notar Sievert -Kontakt
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Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–
tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen