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Beglaubigungen

Bei Beglaubigungen bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Das ist abzugrenzen von der Beurkundung: Bei der Beurkundung wird der Inhalt als Erklärung rechtlich betreut, verlesen und umfassender verantwortet. Typische Fälle sind Registeranmeldungen, Vollmachten, Zustimmungen, Erklärungen gegenüber Behörden/Banken sowie beglaubigte Abschriften. 

Notar Sievert -Kontakt​

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Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

Die Kanzlei- und Notariatsräume in der Bahnhofstraße 29 sind barrierefrei erreichbar.

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Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–

tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen

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