
Unternehmensnachfolge im Erbrecht
Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert
Als Rechtsanwalt in Nordwalde begleite ich Unternehmer bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge – mit dem Fokus auf praxistaugliche, abgestimmte Regelungen zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag. Ziel ist eine Nachfolge, die handlungsfähig bleibt, Konflikte reduziert und wirtschaftlich tragfähig ist.
Ich berate Mandanten in Nordwalde sowie im gesamten Raum Münster.

Unternehmer wollen Kontinuität: Die Familie absichern, den Betrieb erhalten, Streit vermeiden.
Hierbei entstehen häufig die nachfolgenden Fragen:
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„Wer übernimmt die Gesellschaftsanteile im Todesfall?“
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„Was steht im Gesellschaftsvertrag – und passt das zum Testament?“
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„Wie verhindere ich Blockaden/Erbengemeinschaft im Unternehmen?“
Erbrecht und Gesellschaftsrecht müssen zusammenpassen
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Die Nachfolge gelingt nur, wenn testamentarische Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sind (Nachfolgeklauseln, Eintritt/Abfindung, Stimmrechte).
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In der Praxis ist oft nicht das Testament das Problem, sondern die Kollision mit gesellschaftsvertraglichen Vorgaben (wer darf eintreten, was passiert bei mehreren Erben, Abfindungsmechanismen).
Wesentliche Bausteine müssen geregelt sein
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Unternehmertestament / Erbvertrag: Erbeinsetzung, Vermächtnis von Anteilen, Auflagen
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Nachfolgeklauseln: einfache/qualifizierte Nachfolge, Eintritts- und Abtretungsregeln
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Abfindungsregelungen: Liquidität schützen, zugleich Fairness sichern
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Testamentsvollstreckung / Nachfolge-Governance: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall
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Konfliktvermeidung: klare Rollen (Geschäftsführung), Vertretungsregeln, Vollmachten
Typische Risiken
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Erbengemeinschaft hält Anteile und blockiert Beschlüsse
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Unerwünschte Erben im Gesellschafterkreis
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Liquiditätsabfluss durch Abfindung/Steuern in ungünstigem Timing
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Unklarer Zugriff auf Bankkonten/Unternehmensunterlagen im Todesfall
Vorgehen
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Bestandsaufnahme: Gesellschaftsvertrag, Testament, Beteiligungsstruktur, Familienziele
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Entwurf/Anpassung der Regelungen
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