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Teilungserklärungen

Eine Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage, um ein Gebäude in Wohnungseigentum aufzuteilen. Sie definiert Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum, regelt Sondernutzungsrechte und enthält eine Gemeinschaftsordnung (Verwaltung, Kostenverteilung, Stimmrechte). Fehler oder Unklarheiten können später erhebliche praktische und wirtschaftliche Folgen haben (z. B. bei Verkauf, Finanzierung oder Kostenverteilung). Daher ist eine saubere, eindeutige Gestaltung entscheidend.​

 

Benötigte Unterlagen
  • Beteiligte: Eigentümerdaten, ggf. Miteigentümer

  • Objektunterlagen: Grundbuchdaten, Baupläne/Grundrisse, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung.

  • Aufteilungskonzept: Anzahl Einheiten, Zuordnung von Kellern/ Stellplätzen/ Gärten, Sondernutzungsrechte.

  • Gemeinschaftsordnung: gewünschte Kosten-/Stimmrechtsverteilung, Regelungen zu Instandhaltung, Nutzung, Vermietung.

 

Notar Sievert- Kontakt​

Telefonische Sprechzeiten:

Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

Bürozeiten:           

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(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

Die Kanzlei- und Notariatsräume in der Bahnhofstraße 29 sind barrierefrei erreichbar.

Telefon / E-mail

Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–

tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen

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