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Insolvenzanfechtung – Abwehr von Rückforderungsansprüchen

Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert

Als Rechtsanwalt in Nordwalde unterstütze ich Sie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Entscheidend sind eine schnelle Tatbestandsprüfung, belastbare Dokumentation und eine klare Verhandlungs- bzw. Prozessstrategie. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die wirtschaftlich vernünftig ist und rechtlich standhält.

 

Ich berate Mandanten in Nordwalde sowie im gesamten Raum Münster, Steinfurt, Coesfeld.

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Typische Situation
Unternehmen oder Privatpersonen erhalten Post vom Insolvenzverwalter: „Bitte zahlen Sie X EUR zurück.“ Das ist häufig eine Insolvenzanfechtung – ein hoch taktisches Feld.

Rechtlicher Rahmen

  • Insolvenzanfechtung ist in §§ 129 ff. InsO geregelt

  • Je nach Anfechtungstatbestand können Zahlungen/Leistungen aus der Vergangenheit zurückgefordert werden (teils weit rückwirkend; Details abhängig von Art der Zahlung und Kenntnisständen).
     

Wichtige Verteidigungsansätze

  • Bargeschäft (§ 142 InsO): Nicht jede Zahlung ist „bar“, aber unter Umständen kann ein Bargeschäft die Anfechtung ausschließen – sehr fallabhängig.

  • Kongruente/inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung, Kenntnis/Indizien (z. B. Ratenzahlungen, Mahnungen)

  • Dokumentation der Leistungsbeziehung: Lieferung/Leistung, Fälligkeit, Gegenleistung, Sicherheiten
     

Vorgehen in der Praxis

  • Sofortige Analyse des Anfechtungsschreibens (Tatbestand, Zeitraum, Begründung)

  • Akten- und Belegaufbereitung (Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz, Zahlungsfluss)

  • Verteidigung/Verhandlung mit Insolvenzverwalter (Reduktion, Vergleich, Abwehr)

  • Wenn nötig: Prozessführung mit sauberer Beweisstrategie

Kontakt / Bürozeiten

Tel. Sprechzeiten: Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

Bürozeiten:            Montag - Freitag: 9:00 - 18:00

(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

+49 (0) 2573-4019860

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