
Insolvenzanfechtung – Abwehr von Rückforderungsansprüchen
Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert
Als Rechtsanwalt in Nordwalde unterstütze ich Sie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Entscheidend sind eine schnelle Tatbestandsprüfung, belastbare Dokumentation und eine klare Verhandlungs- bzw. Prozessstrategie. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die wirtschaftlich vernünftig ist und rechtlich standhält.
Ich berate Mandanten in Nordwalde sowie im gesamten Raum Münster, Steinfurt, Coesfeld.

Typische Situation
Unternehmen oder Privatpersonen erhalten Post vom Insolvenzverwalter: „Bitte zahlen Sie X EUR zurück.“ Das ist häufig eine Insolvenzanfechtung – ein hoch taktisches Feld.
Rechtlicher Rahmen
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Insolvenzanfechtung ist in §§ 129 ff. InsO geregelt
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Je nach Anfechtungstatbestand können Zahlungen/Leistungen aus der Vergangenheit zurückgefordert werden (teils weit rückwirkend; Details abhängig von Art der Zahlung und Kenntnisständen).
Wichtige Verteidigungsansätze
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Bargeschäft (§ 142 InsO): Nicht jede Zahlung ist „bar“, aber unter Umständen kann ein Bargeschäft die Anfechtung ausschließen – sehr fallabhängig.
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Kongruente/inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung, Kenntnis/Indizien (z. B. Ratenzahlungen, Mahnungen)
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Dokumentation der Leistungsbeziehung: Lieferung/Leistung, Fälligkeit, Gegenleistung, Sicherheiten
Vorgehen in der Praxis
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Sofortige Analyse des Anfechtungsschreibens (Tatbestand, Zeitraum, Begründung)
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Akten- und Belegaufbereitung (Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz, Zahlungsfluss)
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Verteidigung/Verhandlung mit Insolvenzverwalter (Reduktion, Vergleich, Abwehr)
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Wenn nötig: Prozessführung mit sauberer Beweisstrategie
Kontakt / Bürozeiten
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