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Notar kaufvertrag Nordwalde

Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag regelt den Eigentumsübergang an einem Grundstück (häufig mit aufstehendem Gebäude) und wird in Deutschland notariell beurkundet. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtssicher gestaltet ist, Risiken transparent werden und die Abwicklung („Vollzug“) geordnet erfolgt. Typischerweise werden u. a. Kaufpreis, Übergabetermin, Lastenfreistellung, Gewährleistung, Besitz-/Nutzen-/Lastenwechsel, Finanzierungsabwicklung und die Absicherung des Käufers durch eine Auflassungsvormerkung geregelt. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn bestimmte Sicherungen im Grundbuch geschaffen sind und die Voraussetzungen für den lastenfreien Erwerb vorliegen.​

Benötigte Informationen
  • Angaben zu den Beteiligten: vollständige Personalien, Anschriften, Geburtsdaten, Familienstand; Ausweis/Pass zum Termin.

  • Objekt: Grundbuchdaten (Gemarkung/Flur/Flurstück), Adresse,

  • Kaufpreis & Zahlungsmodalitäten: Kaufpreis, Zahlungsweg, Finanzierung/Bank, gewünschter Übergabetermin.

 

Die Informationen können Sie bequem in dem Auftragsformular erfassen. 

 

 

Kanzlei Sievert - Kontakt​

Telefonische Sprechzeiten:

Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

Bürozeiten:           

Montag - Freitag: 9:00 - 18:00

(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

Die Kanzlei- und Notariatsräume in der Bahnhofstraße 29 sind barrierefrei erreichbar.

Telefon / E-mail

Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–

tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen

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