

Grundschuldbestellungen
Die Grundschuld ist das zentrale Sicherungsmittel bei Immobilienfinanzierungen. Ihre Bestellung erfolgt unter notarieller Mitwirkung; häufig enthält sie zusätzlich die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. In der Urkunde werden u. a. Grundschuldbetrag, Zinsen, Nebenleistungen und Rangstelle im Grundbuch festgelegt. Die Abläufe sind standardisiert: Das Kreditinstitut stellt das Formular zur Verfügung, der Notar beurkundet/beglaubigt und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.
Benötigte Informationen/Unterlagen
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Beteiligte: Darlehensnehmer, Eigentümer, Ausweise.
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Bankunterlagen: Grundschuldbestellungsformular, Angabe der gewünschten Rangstelle
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Objekt: Grundbuchdaten/Objektbezeichnung.
Notar Sievert -Kontakt
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Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–
tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen