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Erbengemeinschaft (Rechte, Pflichten & Auseinandersetzung)

Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert

Als Rechtsanwalt in Nordwalde unterstütze ich Miterben bei der geordneten Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – von der Bestandsaufnahme bis zur vertraglichen Einigung oder gerichtlichen Durchsetzung. Ziel ist eine lösungsorientierte, wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung, die Konflikte reduziert und klare Ergebnisse schafft. Beratung im Raum Nordwalde/Steinfurt/Münster.

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Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Sie ist typischerweise nicht auf Dauer angelegt – Konflikte entstehen, weil Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen, während Interessen auseinanderlaufen (Immobilie behalten vs. verkaufen, Auszahlung vs. Nutzung, emotionaler Familienkonflikt).

Kernpunkte (Rechte/Pflichten)

  • Grundprinzip: Gesamthand – kein Miterbe kann allein über Nachlassgegenstände verfügen; häufig ist Zustimmung aller erforderlich.

  • Verwaltung des Nachlasses: laufende Kosten, Instandhaltung, Mietverwaltung, Kontoführung

  • Auskunft/Transparenz: Streit entsteht oft durch fehlende Unterlagen oder „Alleingänge“

  • Auseinandersetzung: Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Aufteilung verlangen, sobald Teilungsreife vorliegt.
     

Typische Problemfelder 

  • Erbauseinandersetzungsvertrag / Teilungsplan

  • Immobilie in der Erbengemeinschaft: Verkauf, Nutzung, Auszahlung, Gutachten

  • Nachlasskonto / Kontovollmacht / Herausgabe von Unterlagen

  • Streit um Entnahmen, Ausgleich, Nutzungsentschädigung

  • Blockade durch einzelne Miterben, Vermittlung/Verhandlung, gerichtliche Durchsetzung
     

Lösungswege 

  • Bestandsaufnahme: Nachlassverzeichnis, Werte, Schulden, laufende Kosten

  • Einigungsvorschläge: Auszahlung/Übernahme, Verkauf, Teilversteigerung als letztes Mittel

  • Verhandlung und Vertragsgestaltung: klare Regelung zu Quoten, Fristen, Kosten, Übergabe

  • Prozessstrategie, wenn Blockade besteht (z. B. Durchsetzung des Auseinandersetzungsanspruchs)

Kontakt / Bürozeiten

Tel. Sprechzeiten: Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

Bürozeiten:            Montag - Freitag: 9:00 - 18:00

(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

+49 (0) 2573-4019860

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