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Erbbaurechtsvertrag

Das Erbbaurecht ermöglicht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder ein Gebäude zu nutzen, ohne das Grundstück zu kaufen. Es wird durch einen notariellen Erbbaurechtsvertrag begründet und anschließend im Grundbuch eingetragen. Üblich sind lange Laufzeiten (oft mehrere Jahrzehnte, in der Regel 99 Jahre), ein Erbbauzins sowie Regelungen zu Heimfall, Entschädigung, Zustimmungserfordernissen und Veräußerbarkeit/Belastbarkeit. Das Erbbaurecht kann – ähnlich einem Grundstück – verkauft, verschenkt, vererbt und zur Finanzierung beliehen werden.​

Benötigte Informationen/Unterlagen
  • Parteien & Eckdaten: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter, Laufzeit, Erbbauzins (Anpassung).

  • Objekt: Grundbuchdaten, Lageplan, Bauvorhaben/Nutzung.

  • Vertragsinhalte: Heimfallregelung, Entschädigung, Instandhaltung, Zustimmung bei Verkauf/Belastung.

  • Finanzierung: Bankanforderungen (Grundschuld auf Erbbaurecht)

 

Notar Sievert -Kontakt​

Telefonische Sprechzeiten:

Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

Bürozeiten:           

Montag - Freitag: 9:00 - 18:00

(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

Die Kanzlei- und Notariatsräume in der Bahnhofstraße 29 sind barrierefrei erreichbar.

Telefon / E-mail

Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–

tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen

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