

Eheverträge
Ein Ehevertrag schafft Rechtssicherheit für individuelle Lebenssituationen – vor oder während der Ehe. Typische Regelungsbereiche sind Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft modifizieren, Gütertrennung), Unterhalt sowie Versorgungsausgleich; häufig kommen Vermögensschutz, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder internationale Bezüge hinzu. Wirksam ist der Ehevertrag nur in notarieller Form; der Notar sorgt für ausgewogene Gestaltung, klärt Risiken und dokumentiert rechtssicher.
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Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–
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