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Übertragungsverträge (Schenkung/Überlassung)

Übertragungsverträge werden häufig genutzt, um Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation oder innerhalb der Familie zu übertragen (z. B. Haus/Grundstück, Miteigentumsanteile). Typisch sind die „vorweggenommene Erbfolge“ und Gestaltungen, die Versorgung und Nutzung absichern (z. B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Rückforderungsrechte, Pflegeverpflichtungen). Der notarielle Vertrag sorgt für klare Regelungen, verhindert spätere Streitpunkte und ermöglicht die Grundbuchumschreibung. Bei Immobilienübertragungen spielt außerdem die Abstimmung mit steuerlichen Faktoren eine Rolle (Schenkungsteuer/Freibeträge), damit Gestaltung und steuerliche Folgen zusammenpassen.​

 

Benötigte Informationen/Unterlagen
  • Beteiligte: Personalien, Verwandtschaftsverhältnis, Ausweise.

  • Objekt: Grundbuchdaten, Belastungen, Nutzung (selbst bewohnt/vermietet).

  • Gestaltungswünsche: Nießbrauch/Wohnrecht, Rückforderungsrechte (z. B. Vorversterben, Insolvenz, Scheidung), Ausgleich unter Geschwistern.

  • Gegenleistungen (z. B. Rentenzahlung), Übernahme von Darlehen/Lasten

Ihre Daten können Sie bequem mit dem beigefügten Formular erfassen: 

 

Notar Sievert-Kontakt​

Telefonische Sprechzeiten:

Montag  - Freitag: 9:00 - 12:30 

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(Termine nach Vereinbarung)

Bahnhofstraße 29, 48356 Nordwalde

Die Kanzlei- und Notariatsräume in der Bahnhofstraße 29 sind barrierefrei erreichbar.

Telefon / E-mail

Notar Hans-Peter Sievert –Amtssitz Nordwalde–

tätig im Amtsgerichtsbezirk Steinfurt: Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen

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